Der Eintritt in das Rentenalter wird zumeist eine besonders lange Zeit herbeigesehnt. Das tägliche Pendeln in Richtung Arbeitsstelle und der häufige Aufenthalt außer Haus werden weniger. Das begründet den Wunsch, den eigenen Lebensabend in einer angenehmen Wohnsituation zu genießen. Mit fortschreitendem Alter bestehen zudem vermehrt körperliche Einschränkungen. Gerade deswegen ist es von zentraler Bedeutung das Wohnen im Alter den jeweiligen individuellen Bedürfnissen anzupassen. Die aktive Bewältigung des Alltags ist zumeist ein wichtiger Wunsch im Alter.
Durch die verschiedenen Wohnarten im Alter kann das zentrale Bedürfnis nach Eigenständigkeit mittels der jeweiligen Unterstützungsmöglichkeiten gewahrt werden. Selbstverständlich soll das Sozialleben gepflegt und der Alterseinsamkeit vorgebeugt werden. Die alltäglichen Kontakte im Arbeitsleben sind nicht mehr gegeben, daher ist es wichtig dem Kontakt mit Freunden, Bekannten und anderen Menschen einen Raum zu geben.
Die individuellen Formen des Wohnens im Alter, stellen heutzutage ein wohltuendes Wohnen im Lebensabend sicher. Neben hinlänglich bekannten Einrichtungen wie Altenwohnheime existieren zeitgemäße Konzepte wie eine Senioren WG oder betreutes Wohnen. Doch nicht immer ist der Auszug aus den lebenslang bewohnten eigenen vier Wänden gewünscht. Glücklicherweise gibt es diverse Dienstleistungen, Installationen und Hilfsmittel, um die Wohnung barrierefrei und seniorengerecht zu gestalten.
Die eigenen vier Wände auch im fortgeschrittenen Alter zu bewohnen, führt bei vielen Senioren zur Sorge, im Falle eines Unfalls keine kurzfristigen Hilfsmöglichkeiten zu finden. Daneben kann je nach Gebrechlichkeit eine pflegerische Unterstützung von Nöten sein, sodass auch dies Schwierigkeiten bereiten kann, an der gewohnten Lebensumgebung festhalten zu können. Doch durch diverse Maßnahmen und bauliche Installationen kann der Alltag vereinfacht und sicherer gemacht werden. Das barrierefreie und seniorengerechte Wohnen ist somit nicht nur in eigenständigen Wohn- oder Pflegeeinrichtungen möglich.
Durch die steigende Sturz- und Unfallgefahr im fortgeschrittenen Alter kann ein Hausnotrufsystem durchaus nützlich sein und Sicherheit schaffen. Gleichwohl, ob es den älteren Personen schwieriger fällt, sich auf den Beinen zu halten, oder eine Krankheit vorhanden ist, gerade in einem alleinstehenden Haushalt von Senioren kann der Notruf die Eigenständigkeit wahren. Gleichzeitig kann dies auch Angehörige beruhigen, denen es leider nicht möglich ist, im selben Haushalt mit Ihren Großeltern oder älteren Verwandten zu leben und zu jeder Zeit zur Stelle zu sein.
Mit einem sogenannten Hausnotrufsystem kann 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag jeder Zeit ein Notruf geschaltet werden, ohne dass in diesem Fall der Einsatz eines Krankenwagens oder der Feuerwehr notwendig ist. Durch die höhere Sturzgefahr kommt es gelegentlich vor, dass nicht immer ein medizinischer Notfall vorliegt, die betroffene Person jedoch nicht eigenständig wieder auf die Beine kommt. Der Notrufknopf ist an eine Leitzentrale des jeweiligen Dienstleisters angebunden, welcher unbedingt ihre generelle Situation in Bezug auf vorhandene Krankheiten, Einschränkungen und benötigte Medikamente kennt. Darüber hinaus ist es ratsam, dort die Telefonnummern von Angehörigen zu hinterlegen, die im Notfall verständig werden können. Je nach eingetretenem Sachverhalt (Unfall, Sturz o. Ä.) entscheidet die Notrufzentrale darüber, ob Sie Angehörige informieren, einen Mitarbeiter raus senden oder der Rettungsdienst alarmiert werden muss. Durch den persönlichen Bezug wird das Sicherheitsgefühl verstärkt und anfallende Panik gemindert.
Das Hausnotrufsystem setzt sich aus einer zentralen Installation (Basis) sowie einer Fernbedienung mit Notruftaste zusammen, welche dauerhaft bei der betroffenen Person mitgeführt werden kann. Dabei steht es den Senioren frei den Sender in Form eines beliebigen Schmuckstücks zu erhalten. Wichtig ist auch, dass dieses während dem Waschen oder Duschen verwendet werden kann und somit wasserdicht ist, da gerade im Bad oder dem WC häufig Unfälle passieren.
Moderne Systeme arbeiten zudem noch mit einer Funktion, die den Senioren in regelmäßigen Abständen (häufig 1x am Tag) nach dessen Befinden fragt, um auch die Eventualität abzudecken, dass selbst die Schaltung des Hausnotrufs nicht mehr genutzt werden konnte in einer Ausnahmesituation.
Viele der Unfallrisiken befinden sich im heimischen WC oder dem Badezimmer. Gleichzeitig können hohe Einstiege in die Dusche oder fehlende Halterungen am WC dafür sorgen, dass ein älterer Mensch nicht mehr aufstehen kann. Eben diese Einschränkungen können durch ein barrierefreies Bad verhindert werden, sodass ein unabhängiges Leben im eigenen Zuhause auch mit eingeschränkter Mobilität ermöglicht wird. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert zudem in Form von Zuschüssen und günstigen Darlehen die eigenen vier Wände altersgerecht umzubauen. So besteht auch die Möglichkeit, die Förderung für die Aufrüstung des Badezimmers zu erhalten.
Der Treppenschrägaufzug oder auch Treppenlift stellt ein Hilfsmittel für ältere sowie erkrankte Personen dar, um Treppen dennoch ohne die Unterstützung Dritter passieren zu können. Physisch handelt es sich um eine Sitzgelegenheit oder eine Platte, die an der Treppe befestigt sind und den Benutzenden zwischen den verschiedenen Wohnebenen befördern. Um möglichen Gefahren entgegenzuwirken, erfolgt der Transport des Treppenaufzugs nicht in hoher Geschwindigkeit. So kann der Lift schnell angehalten werden, sollte sich ein Hindernis auf dem Weg befinden. Das Treppenlifte in der Regel Maßanfertigungen sind, können hierbei höhere Kosten entstehen. Bei vorhandenem Pflegegrade übernimmt die Pflegekasse einen Teil von bis zu 4.000 Euro. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Förderung oder einen günstigen Kredit bis zu 6.250 Euro zu beantragen.
Die Auffahrrampe für Rollstühle ist eine Fläche mit einer Neigung, die mobilitätseingeschränkten Personen wie Rollstuhlnutzern das Passieren von höherstehenden Barrieren wie Eingangstreppen, Gehwegabsätzen, Pkws oder Schwellen möglich macht.
Die Kosten für eine Umgestaltung und Aufrüstung der eigenen vier Wände hinsichtlich barrierefreiem und seniorengerechten Wohnen können für manche ein Hindernis darstellen. Dennoch bestehen diverse Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse oder die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erhalten, wenn Sie ihre Wohnverhältnisse altersgerecht umbauen möchten. So subventioniert die KfW mit dem Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ etwaige Maßnahmen, diese müssen jedoch festgelegten Standards und Normen entsprechen. Dies zum einen damit Sie anerkannt werden und zum anderen, damit sie auch eine geprüfte Qualität aufweisen und somit die Sicherheit gewährleisten. Sind Sie pflegebedürftig und sind in eine Pflegestufe eingestuft, so erhalten Sie durch die Pflegekasse finanzielle Beihilfen. Voraussetzung ist, dass diese Umbauten das Wohnumfeld verbessern. Selbst, wenn Sie ihren Pflegegrad aktuell erst beantragen, so können Sie im Rahmen der Pflegebegutachtung auf notwendige Änderungen hinweisen. Nimmt der Gutachter, dass entsprechend mit auf so ist damit automatisch die finanzielle Leistung der Pflegekasse beantragt.
Sofern Sie eine Immobilie besessen haben und diese nicht vererben, sondern bereits lebzeitig an Ihre Kinder weitergeben möchten, können dabei nicht nur steuerliche Begünstigungen aufkommen, sondern sie könnten sich ein Wohnrecht einräumen. Als Grunddienstbarkeit mit entsprechendem Vermerk des Wohnrechts im Grundbuch bleibt dieses auch bestehen, wenn die Immobilie veräußert werden sollte. Dahingegen besteht die Möglichkeit, das Wohnrecht lediglich vertraglich mit den Kindern festzuhalten, sodass bei einem Verkauf der Immobilie gleichzeitig das Wohnrecht erlischt. Bei einem Umbau der Immobilie hinsichtlich des seniorengerechtes Wohnens, müssten die anfallenden finanziellen Belastungen durch ihre Kinder getragen werden, wenn sie die Eigentümer sind. Dies kann jedoch von Vorteil sein, denn die Barrierefreiheit kann zu einer wesentlichen Wertsteigerung der Immobilie mit beitragen.
Die Form der Leibrente beschreibt den Umstand, dass eine Immobilie zwar an einen neuen Besitzer veräußert wird, sie sich jedoch ein Wohnrecht ohne Zahlung eines Entgeltes beibehalten und eine monatliche Rentenzahlung durch den Eigentümer erhalten. Im Gegenzug wird der Kaufpreis reduziert oder entfällt in manchen Fällen vollständig. Dies führt dazu, dass beiden Parteien ein Vorteil zu Gute kommt. Der neue Besitzer erhält die gewünschte Immobilie für einen günstigeren Kaufpreis und für ältere Personen entfällt die Sorge, für den Wohnraum oder eine Einrichtung zahlen zu müssen und gleichzeitig die Sicherung der monatlichen Finanzen zu gewährleisten.
Besonders schwer scheint es an den eigenen vier Wänden festzuhalten, wenn eine körperliche Erkrankung oder Einschränkung vorliegt. Pflegebedürftig Menschen können dennoch im Rahmen der sogenannten häuslichen Pflege in der gewohnten Umgebung versorgt werden. Der mehrheitliche Wunsch von älteren Personen ist es, in der Umgebung der eigenen Familie und den Angehörigen wohnen zu bleiben. Je nach Pflegestufe erhalten die betroffenen Personen finanzielle Mittel, um entweder eine professionelle Pflegedienstleistung zu beauftragen, oder als Entschädigungsbetrag für Angehörige, welche die Pflege übernehmen. Darüber hinaus werden auch Sachleistungen durch die Pflegekasse übermittelt oder unterstützt, die zur Erleichterung des Lebensalltags von eingeschränkten Personen dienen.
Es ist das Natürlichste der Welt, dass Menschen im Alter in der Nähe ihrer Angehörigen und in gewohnter Umgebung verbringen möchten. Die Inanspruchnahme einer Pflegeeinrichtung oder eines Alterswohnheims steht häufig nicht zur Debatte. Die Aufrechterhaltung der eigenen Selbstständigkeit im Lebensalltag stellt dabei häufig die größte Hürde dar. Sicher bedeutet dies nicht automatisch, dass ein Umzug in ein Alterswohnheim unumgänglich ist. Zu den beliebten Konzepten des Wohnens im Alters gehört dabei auch das Mehrgenerationenhaus.
Die klassische Form des Mehrgenerationenhaus ist dabei ein Wohnhaus, dass von mehreren Generationen aus einer Familie bewohnt wird. Eine weitere Art des Mehrgenerationenhauses ist ein Begegnungsort, an dem jüngere und ältere Menschen zusammentreffen. Darüber hinaus fördert das Bundesfamilienministerium das gemeinsame Wohnen zwischen der jüngeren und älteren Generation, die nicht aus einer Familie stammen. Gerade durch die vorhandene Möglichkeit, dass sich die verschiedenen Generationen und Kulturen gegenseitig zur Hilfe kommen können und ein Austausch stattfinden kann, stellt dabei einen großen Vorteil dar. Junge Familien sind häufig auf der Suche nach geeigneten und bezahlbaren Möglichkeiten eine Kinderbetreuung zu finden. Nicht immer sind die Großeltern vorhanden, die für gewöhnlich diese Unterstützung bieten. Diese Aufgabe wird häufig besonders gerne von Senioren übernommen. Im Gegenzug erhalten die älteren Menschen durch die jüngeren Menschen unterstützende Hilfe im Lebensalltag. Diese Einrichtungen werden je nach vorhandenen Bedürfnissen gestaltet, um die beidseitigen „Einschränkungen“ miteinander auszugleichen. Selbst mit dem Krankheitsbild der Altersdemenz kann ein solches Mehrgenerationenhaus in Betracht gezogen werden. Neben den Wohneinheiten für beide Altersgruppen befinden sich in der Regel Senioreneinrichtungen, Pflegeheime oder Kindergärten im Gebäude.
Erfreulicherweise existieren heutzutage viele verschiedene Möglichkeiten, eine geeignete Wohnform für die jeweiligen Bedürfnisse im fortgeschrittenen Alter zu finden. In den vergangenen Zeiten war der Umzug in ein Altersheim oder Pflegeheim häufig unumgänglich, wenn der Lebensalltag nicht mehr eigenständig bewältigt werden und die Familie keine Unterstützung bieten konnte. Die stationären Einrichtungen bilden ein weiteres Geflecht, um eine möglichst angenehmen Wohnsituation trotz Einschränkungen zu erhalten. Grundsätzlich handelt es sich dabei um Wohnunterkünfte mit inkludiertem Betreuungs- und Pflegeangebot. Neben der dauerhaften stationären Wohnform gibt es auch teilstationäre Einrichtungen, bei denen die Senioren lediglich zeitweise in der Einrichtung beherbergt sind.
Die Möglichkeit des betreuten Wohnens stellt eine weitere Alternative und einen eventuellen Kompromiss dar. Zwar verlassen ältere Menschen die gewohnte Umgebung, erhalten sich jedoch ihre Privatsphäre in Form einer eigenen Wohnung in Wohnanlagen. Neben den vorhandenen sozialen Kontakten durch weitere Bewohner der Wohnanlage stehen häufig diverse Hilfsangebote zur Verfügung. Dies ermöglicht das selbstständige Leben bei vorhandener Absicherung im Krankheits- bzw. Bedarfsfall. Manche Wohnareale sind dabei einem Pflege- oder Altersheim anhängig, sodass selbst bei schwerwiegender Erkrankung oder höherer Pflegestufe Unterstützung abgerufen werden kann. Sollte es die jeweilige Situation erfordern, so ist zumeist ein Umzug in das angeschlossene Heim möglich. Der Umzug wäre damit nicht mit einem hohen Aufwand verbunden.
Zwar mag der Ruf des Pflegeheims oder Altersheim sehr negativ sein und es könnte das Gefühl aufkommen, dass die Bewohner dorthin abgeschoben wurden, doch dies entspricht für gewöhnlich nicht der heutigen Realität. Neben dem eigenen Zimmer werden sämtliche Anforderungen des Lebensalltags von den Bediensteten übernommen und ebenfalls für Freizeitaktivitäten gesorgt. Ab der Pflegestufe 2 wird die monatliche Gebühr für die Unterbringung und sämtliche pflegerischen Dienstleistungen durch die Pflegekasse übernommen.
Eine etwas gehobene Wohnform in einer stationären Einrichtung stellt die sogenannte Seniorenresidenz dar. Neben dem eigenen Wohnbereich, den Pflege- und Betreuungsdienstleistungen erhalten die Bewohner eine anspruchsvolle Versorgung. Für gewöhnlich sind auch die Räumlichkeiten besser und aufwendiger ausgestattet, sodass der Vergleich zu einem Hotel oft naheliegt. Zusätzlich werden vielseitige und großspurige Freizeitaktivitäten angeboten. Nachteilig sind dabei die höheren Kosten, die etwa zwischen 1500 und 8000 Euro liegen.
Die Versorgung der eigenen Eltern oder nahen Angehörigen ist für viele selbstverständlich. Dennoch kann dies neben dem eigenen Leben und anfallenden Aufgaben und Herausforderungen wie Arbeit oder Kinder, zu einer hohen Belastung führen. An diesem Punkt setzen die sogenannten teilstationären Einrichtungen an. Während der Angehörige die Pflege und Betreuung am Abend und in der Nacht übernimmt, damit beispielsweise tagsüber die Berufstätigkeit ausgeübt werden kann, übernimmt die Tagespflege diesen Teil. Die gute Versorgung sowie der soziale Kontakt zu Gleichgesinnten im Zusammenspiel mit der Nähe zu den Angehörigen und den eigenen vier Wänden ist für viele eine ansprechende Variante.
Als weitere Form der teilstationären Einrichtungen existiert die Option der Nachtpflege. Diese ist besonders für demenzerkrankte oder erkrankte Senioren geeignet, die nächtlich schwer zur Ruhe kommen oder medizinisch versorgt werden müssen. Für Angehörige kann der Schlafentzug schnell kräftezehrend sein.
Auch in jungen Jahren möchten die meisten Menschen nicht einsam und alleine leben. Im Alter ist diese Sorge jedoch präsenter. Aus diesem Grund ist die Senioren-Wohngemeinschaft eine ansprechende Wohnform. Die alltäglichen Aufgaben können gemeinsam bewältigt werden und Senioren können sich gegenseitig Gesellschaft leisten. Darüber hinaus können Pflegedienstleistungen durch die Bewohner geteilt genutzt werden. Die Barrierefreiheit der jeweiligen Wohnung oder des Hauses ist dabei in jedem Fall zu beachten. Grundsätzlich gibt es auch hier verschiedene Formen der Wohngemeinschaften.
Neben der klassischen Variante bestehen Konzepte, dass die Senioren jeweils eine eigenständige Wohnung in einem Mehrfamilienhaus erhalten. Darüber hinaus existieren innerhalb des Mehrfamilienhauses häufig gemeinschaftlich genutzte Wohnräume, um gemeinsam Zeit verbringen zu können oder Pflege- und Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen.
Als Kompromiss zwischen der klassischen WG und einem Altersheim wurden durch Wohltätigkeitsverbände oder Dienstleister ambulant betreute WGs gegründet. Prinzipiell handelt es sich um eine betreute Wohngemeinschaft. Die grundlegende räumliche Aufteilung wird beibehalten und die Aufgaben des Lebensalltags werden durch Pflegedienstmitarbeiter unterstützt und teilweise koordiniert. Die Pflegeversicherung subventioniert dieses Wohnkonzept mit Förderprogrammen. Bei vorhandener Pflegestufe kann ein zusätzlicher Wohngruppenzuschlag beantragt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei der Neugründung einer WG eine Bezuschussung zum barrierefreien oder seniorengerechten Umbau der Wohnung oder des Hauses zu erhalten.