Baukindergeld

Mit der Zahlung des Baukindergeldes möchte der deutsche Staat selbst genutztes Wohneigentum fördern. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro (Bayern: 1.500 Euro) wird dabei jährlich pro unter 18-jährigem Kind für maximal 10 Jahre gewährt.

Ursprünglich setzte die Bundesregierung einen Stichtag zum Ablauf des Förderprogramms auf den 31.12.2020. Maßgebend ist hier das Datum der Baugenehmigung oder der das Kaufdatum der Immobilie (Notartermin).

Durch die derzeitige Covid-19-Pandemie wurden jedoch weniger Anträge auf das Baukindergeld gestellt und so werden unbenutzte Mittel weitere drei Monate an Familien gewährt. Dieses kann bis spätestens 6 Monate nach dem Umzug in die eigene Immobilie beantragt werden, jedoch bis spätestens 31.12.2023. Es handelt sich dabei um eine Leistung der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Wer die Förderung beantragen kann

Das Baukindergeld kann durch Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahre für den Erwerb oder Bau der vier Wände beantragt werden. Das Ende des Zeitraums der Förderung und somit das späteste Datum der Baugenehmigung oder des Kaufvertrages ist aktuell der 31. März 2021. Innerhalb dieses Zeitraums sollte die Baugenehmigung eingeholt oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei der betreffenden Immobilie um eine kleine Wohnung oder ein gewöhnliches Einfamilienhaus handelt. Neben der Voraussetzung, dass dieses nur Familien mit minderjährigen Kinder gewährt wird, ist der zeitliche Aspekt zu berücksichtigen, nicht aber die Art der Immobilie.

Einkommensgrenzen

Darüber hinaus wird die Bezuschussung nur bis zu einer Haushaltseinkommensgrenze genehmigt. Das Einkommen darf nicht über 75.000 EUR, plus 15.000 EUR Freibetrag für jedes Kind, im Jahr liegen. Für Familien mit zwei Kindern beträgt die Einkommensgrenze somit 105.000 EUR pro Jahr. In diesem Fall läge das jährliche Baukindergeld bei 2.400 EUR. Berechnungsgrundlage der Antragsbearbeiter ist dabei das vorletzte und vorvorletzte Jahreseinkommen.

Die Beantragung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat eigens für Ihre Förderungen ein Zuschussportal online bereitgestellt. Die Beantragung des Baukindergeldes kann jedoch erst nach dem Umzug in das Eigenheim beantragt worden. Dies muss anhand der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts nachgewiesen werden. Der Antrag kann nach erfolgreicher Anmeldung im Online-Portal beantragt werden. Zum Abschluss der Registrierung muss eine Authentifizierung per Video-Call oder das Identifikationsverfahren der Deutschen Post erfolgen. Die Bearbeitung des Antrags beginnt mit dem Einreichen der Bestätigung des Einwohnermeldeamts, dem Grundbucheintrag und den Steuerunterlagen. 
Baukindergeld zur Tilgung des Darlehens nutzen

Die Auszahlung des Baukindergeldes von bis zu 12.000 EUR (15.000 EUR in Bayern) erfolgt jährlich. Da die Gesamtsumme somit als Eigenkapital bei Abschluss des Kreditvertrages hinzugerechnet werden kann. Darüber hinaus wird aus Bankensicht nicht garantiert, dass das Baukindergeld zur Tilgung der Finanzierung genutzt wird. Der staatliche Zuschuss kann dennoch unterstützend einwirken, um das Darlehen frühzeitiger abzuzahlen. So besteht die Möglichkeit, das Baukindergeld des ersten Jahres ab dem zweiten Jahr zu verwenden, um monatlich pro Kind 100 EUR höhere Darlehensraten zu zahlen. Eine andere Alternative wäre das Baukindergeld jeweils vollständig zu für eine Einmalzahlung in Form einer Sondertilgung zu verwenden.

Baukindergeld nicht ausschließlich für Ersterwerb

Die Unterstützung des deutschen Staates durch das seit 2018 bestehende Förderungsprogramm erfolgt für Familien bis zu zehn Jahre lang. Die einzuhaltenden Fristen und Regularien werden bei der Prüfung Ihres Antrags genau überprüft. Dabei wird zur Bewilligung des Zuschusses vorausgesetzt, dass Ihr Kind unter 18 Jahre alt ist, den festen Wohnsitz in ihrem Haushalt hat und Sie kindergeldberechtigt sind. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die geförderte Immobilie zwischen 2018 und 2012 erworben oder eine Baugenehmigung erteilt wurde. Daneben kann die Antragsstellung erst erfolgen, wenn Sie bis spätestens 31.12.2023 in die Immobilie umgezogen sind. Das scheint gerade für junge Familien nachteilig zu sein, die vor 2018 eine Immobilie gekauft oder gebaut haben und demzufolge nicht dazu berechtigt sind, das Baukindergeld zu erhalten.

Allerdings besteht die Möglichkeit für Familien, die bereits vor 2018 eine Immobilie erworben haben, den Zuschuss des Baukindergeldes dennoch auszuschöpfen. Gerade, wenn das derzeitige Wohneigentum nicht mehr groß genug ist oder ein Neukauf oder Neubau ohnehin geplant war. Die Förderungsregularien bestimmen, dass die im Zeitraum 2018-2021 erworbene oder errichtete Immobilie die einzige in Ihrem Besitz sein muss, jedoch nicht den Ersterwerb darstellen muss. Somit besteht, trotz einer vor 2018 besessenen Immobilie die Option den Zuschuss zu erhalten. Ausgenommen davon sind reine Ferienhäuser oder Wohneigentum im Ausland. Diese müssen nicht verkauft werden, damit Sie baukindergeldberechtigt sind.